Was ist eine Lohnkostenreform?
Die Lohnkostenreform ist schnell erklärt:
Sie
bedeutet die Umfinanzierung der Sozialversicherungen (Renten-,
Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung). Statt die
Sozialkosten über lohnbezogene Beiträge zu finanzieren (die
die Arbeitskosten extrem belasten) erfolgt durch die Lohnkostenreform
eine Finanzierung über die Konsumsteuer
(Mehrwertsteuer).
Dadurch wird Arbeit im Inland billiger (und gegenüber den
Lohndumpingländern konkurrenzfähiger), gleichzeitig werden
aber auch die Importe teurer.
Die Umsetzung sollte nicht abrupt, sondern schrittweise erfolgen. So wie bereits Anfang 2007 erfolgreich umgesetzt (3 % Mehrwertsteueranhebung bei gleichzeitiger Absenkung der Arbeitslosenbeiträge).
Sollte nach der totalen Umfinanzierung der Sozialversicherungen immer noch Handlungsbedarf bestehen (noch keine Vollbeschäftigung erreicht sein), könnte mit der Lohnsteuer ähnlich verfahren werden. Das würde dann auf eine Erhöhung der Steuerfreigrenzen hinauslaufen, finanziert über die Mehrwertsteuer.
Gerade in Zeiten fortschreitender Automatisierung und Digitalisierung der Wirtschaft (dem Aussterben geringqualifizierter Arbeitsplätze) kommt der Lohnkostenreform eine besondere Bedeutung zu. Denn die Reform wendet sich gegen die unfaire Verteuerung (Bestrafung) der Arbeit über Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuern. Die ungleiche Behandlung von Arbeit und Kapital.
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Manfred Julius Müller, Flensburg, 2009, Impressum
Anmerkung:
Der Sinn einzelner Thesen erschließt sich oft erst im
Zusammenhang mit anderen Artikeln des Autors. In einem einzelnen
Aufsatz können nicht jedesmal alle Hintergründe und
Grundsatzüberlegungen erneut eingeflochten werden.
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